Zu den Hauptaufgaben der Abteilung Steuern zählt die Vorbereitung der Steuerveranlagungen und Voreinschätzungen der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern, ausserordentlichen Jahressteuern und Grundstücksgewinnsteuern.
Die Abteilung Steuern eröffnet die Veranlagungsverfügungen und die Einspracheentscheide, erstellt Vernehmlassungen für die Gerichte, führt das Protokoll der Steuerkommission und das Steuerregister sowie das steuerliche Liegenschaftsregister.
Unser Ziel ist es, in guter und fairer Zusammenarbeit mit den steuerpflichtigen Personen eine gesetzlich korrekte und vollständige Steuerveranlagung zu erstellen.
Nützliche Links
Kantonales Steueramt
Online-Steuerberechnung
Merkblätter und Richtlinien für natürliche Personen
Eidg. Steuerverwaltung