Urnen-Öffnungszeiten: Sonntag, 09:00 - 10.00 Uhr, Gemeindehaus
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch.
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, welche einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben, können Sie bei der Gemeinde Untersiggenthal ein Duplikat des Stimmausweises verlangen. Dieses muss persönlich und gegen Vorlage eines Ausweises bei den Einwohnerdiensten abgeholt werden.
Brieflich abstimmen was ist zu beachten?
- Stimmrechtsausweis unterschreiben;
- Stimm- oder Wahlzettel ins Stimmzettelcouvert (mit Löchern) legen und dieses zukleben;
- Stimmzettelcouvert und Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert legen;
- Antwortcouvert zukleben und rechtzeitig der Gemeinde zustellen.
Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Couvert mit den Stimm- und Wahlzetteln bis spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig bei der Gemeinde eintrifft.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
- nicht das amtliche Antwortcouvert benutzt wird.
- das Antwortcouvert nicht in einem vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen wird oder per Post verspätet eintrifft.
- der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist.
- die Stimm- oder Wahlzettel sich nicht im (zugeklebten) amtlichen Stimmzettelcouvert (mit Löchern) befinden.