Familienergänzende Angebote für die Kinderbetreuung wie die Kindertagesstätten, die Tagesstruktur der Schule, die Tagesmütter und die Pflegeeltern werden beaufsichtigt und unterstehen mehrheitlich der Bewilligungspflicht.
Anmeldungen als neue Tageseltern sowie Anfragen nach Betreuungsplätzen bei Tageseltern können direkt über die Abteilung Soziale Dienste gerichtet werden.