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Abklärungen für Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB beim Bezirksgericht in Baden beauftragt bei Meldungen und Verdacht auf eine Selbst- oder Fremdgefährdung die Gemeinden bzw. die Sozialen Dienste mit der Erstellung von Abklärungsberichten.

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