Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, einen Heimatausweis.
Mit dem Heimatausweis wird bestätigt, dass Sie weiterhin am Niederlassungsort angemeldet sind.