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Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Seit dem 1. Januar 2013 können Bestellungen bei folgender Amtsstelle vorgenommen werden:

Bezirksgericht Baden, Familiengericht
Mellingerstrasse 2a
5400 Baden
Tel.: 056 200 13 13

Bezirksgericht/Familiengericht Baden - KESB
Ausweise und Bescheinigungen