Die Abteilung Finanzen kann bei vorliegen besonderer Verhältnisse für Steuerbeträge der ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen oder Stundung) bewilligen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der Abteilung Finanzen in Verbindung.