Wasserschloss
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Stundungsgesuch Steuern

Die Abteilung Finanzen kann bei vorliegen besonderer Verhältnisse für Steuerbeträge der ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen oder Stundung) bewilligen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der Abteilung Finanzen in Verbindung.

Finanzen
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