Solaranlagen an Fassaden und Balkonen sind bewilligungs­pflichtig

Die Installation von Solaranlagen auf Hausdächern wurde vom Gesetzgeber vor einigen Jah-ren vereinfacht. Sie sind – soweit sie den Vorschriften entsprechen – ohne Baubewilligung installierbar und müssen nur an den Kanton und die Wohngemeinde gemeldet werden. Das Meldeverfahren gilt aber ausschliesslich für Anlagen auf Hausdächern. Anlagen, die an der Fassade oder an einem Balkongeländer installiert werden, sind in jedem Fall baubewilligungs-pflichtig.
Bei den vielen Sonderangeboten für Klein-Solaranlagen, sog. Plug & Play-Anlagen, die jetzt im Frühjahr auf den Markt kommen, muss immer beachtet werden, dass diese Anlagen nicht ganz so einfach zu installieren sind, wie die Hersteller in ihren Prospekten gerne behaupten. Neben dem Baugesuch ist eine Meldung an die Elektrizitäts-Genossenschaft Siggenthal (egs) notwendig (bei einer Leistung bis max. 600W). Bei einer höheren Leistung müssen bei der egs ein technisches Anschlussgesuch und eine Installationsanzeige eingereicht werden.

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