Ende Januar 2024 wird Ihnen die Steuererklärung für das Jahr 2023 zugestellt. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Informationen:
- Fristerstreckungen:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung bis am 30. Juni 2024 einzureichen, so beantragen Sie bitte eine Fristverlängerung unter www.ag.ch/efristerstreckung. Eine Fristerstreckung kann selbstverständlich auch per E-Mail oder telefonisch beantragt werden. Die Abteilung Steuern ist erreichbar unter steueramt@untersiggenthal.ch oder unter 056 298 03 50. Eine Fristerstreckung ist kostenlos. - Mahngebühren:
Die Mahngebühren für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen wurden vom Regierungsrat wie folgt festgesetzt:
• 1. Mahnung CHF 35.00
• 2. Mahnung CHF 50.00 - EasyTax:
EasyTax kann kostenlos unter www.ag.ch/steuern heruntergeladen werden. Die Steuererklärung kann ausgedruckt oder elektronisch der Abteilung Steuern übermittelt werden. Wichtig: Es muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, kurz nachdem die Übermittlung stattgefunden hat. Bitte folgen Sie den Anweisungen auf dem Steuererklärungsbogen oder im Easytax-Programm.