Im Verlaufe vom Juli werden kostenpflichtige Mahnungen für nicht eingereichte Steuererklärungen verschickt. Falls Sie Ihre Steuererklärung 2023 noch nicht abgegeben haben, bitten wir Sie, dies bis am 30. Juni 2024 zu erledigen. Sollte es Ihnen bis dahin nicht möglich sein, beantragen Sie bitte eine Fristverlängerung über den folgenden Link: Fristerstreckungen für natürliche Personen beantragen - Kanton Aargau oder melden Sie sich direkt bei der Abteilung Steuern unter 056 298 03 50 oder steueramt@untersiggenthal.ch