Verfallsanzeigen 2024

In den letzten Tagen wurden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres verschickt. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2024 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2024 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.0 % berechnet. Offene Steuern werden im Verlaufe vom Monat November gemahnt. Besteht im Januar 2025 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorische, fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, dann wenden Sie sich baldmöglichst an die Abteilung Steuern (056 298 03 50). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2024 nicht möglich, wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen (056 298 02 00). Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2024 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine. Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2024 bis zum 31. Oktober 2024 begleichen.

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