Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Gemeinderat Untersiggenthal
5417 Untersiggenthal
Schulstrasse zwischen dem Entsorgungsplatz und der Mardeläckerstrasse
- Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder in beiden Richtungen, mit dem Zusatz «Ausgenommen Zulieferer Mardeläckerstrasse» auf der Seite Mardeläckerstrasse und «Ausgenommen Zubringerdienst» beim Entsorgungsplatz
Kornfeldweg auf dem Dorfplatz (vor dem Gemeindehaus)
- Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, mit dem Zusatz «Ausgenommen Zubringerdienst»
Schulstrasse/Schulweg westlich des Schulhauses B
- Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
Schulweg zwischen Schulhaus B und Schulhaus C
- Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen
Schulweg östlich des Schulhauses D
- Widerruf des Verbots für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, Datum der Amtsblattausschreibung unbekannt. Hinweis: Diese Verkehrsbeschränkung bleibt, wird aber durch die neuen Signale abgedeckt, wodurch sich das alte Signal erübrigt.
Der Plan mit den vorgesehenen Signalen kann während der Einsprachefrist auf der Abteilung Bau und Planung, Kornfeldweg 2, 5417 Untersiggenthal, zu den ordentlichen Öffnungszeiten oder HIER eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 5. Juli 2024 bis 5. August 2024 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.