Auch wenn das wechselhafte Wetter den Menschen ärgert, die Pflanzen lieben es. Sie wachsen besonders gut und schnell. Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Velowegen und Trottoirs werden deshalb gebeten, die überhängenden Bäume und Sträucher bis mindestens zur Grundstückgrenze zurückzuschneiden. Mindesthöhe über der Fahrbahn 4.5 Meter und über dem Trottoir 2.5 Meter.
Dabei ist ganz besonders darauf zu achten, dass Strassennamentafeln, Signalisationen und Strassenlampen nicht verdeckt sind. Verdorrte und abgestorbene Äste sollten vorsorglich entfernt werden.
Die Abteilung Bau und Planung zählt auf die verständnisvolle Mithilfe aller Gartenbesitzer und dankt diesen im Voraus.